Muss ich nach einem Verkehrsunfall in Italien einen italienischen Rechtsanwalt beauftragen?
Diese Frage betrifft verschiedene praktische und rechtliche Aspekte, die näher erläutert werden sollten. Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen italienischen Rechtsanwalt zu beauftragen, um die Folgen eines Verkehrsunfalls in Italien abzuwickeln. In einer Reihe von Fällen kann die Unterstützung durch einen italienischen Rechtsanwalt jedoch sinnvoll und empfehlenswert sein.
Wurde beispielsweise ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug in Italien durch ein italienisches Fahrzeug beschädigt, können sich im Ausland wohnhafte Geschädigte grundsätzlich entweder direkt an die Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs oder an den von diesem Versicherungsunternehmen im Wohnsitzstaat des Geschädigten benannten Schadenregulierungsbeauftragten wenden.
Der Vorteil der Beauftragung eines italienischen Rechtsanwalts liegt insbesondere darin, dass auf einen Verkehrsunfall in Italien in der Regel italienisches Recht Anwendung findet. Ein Rechtsanwalt vor Ort kann außerdem unmittelbar die notwendigen Schritte einleiten und insbesondere bei den am Unfall beteiligten Behörden und Stellen – beispielsweise bei der Polizei oder bei der Notaufnahme des Krankenhauses – die vollständigen Berichte und Unterlagen anfordern.
Diese können von wesentlicher Bedeutung sein, um den genauen Unfallhergang, die Verantwortlichkeit der Beteiligten und die vorhandenen Beweismittel beurteilen zu können. Bei Personenschäden ist darüber hinaus die Höhe des ersatzfähigen Schadens nach den in Italien geltenden Kriterien zu bestimmen. Hierzu gehören insbesondere der biologische Schaden (sog. „danno biologico“) und der immaterielle bzw. moralische Schaden (sog. „danno morale“).
Die Bewertung erfolgt nach dem italienischen System unter Berücksichtigung des festgestellten Grades der dauerhaften Beeinträchtigung und erfordert meistens eine medizinisch-gutachterliche Untersuchung. Wie immer muss jedoch jeder Fall in seiner Gesamtheit und anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Verkehrsunfalls beurteilt werden.
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