Ihre deutschsprachige Anwältin in Italien
Guten Tag, ich bin Claudia Callipari Rickinger, Ihre Anwältin in Italien
Die Rechtsanwältin Avv. Claudia Callipari Rickinger verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung deutscher Mandanten in Italien. Aufgrund ihrer doppelten italienischen und deutschen Staatsbürgerschaft sowie ihrer zweisprachigen Erziehung verfügt sie über die sprachlichen und kulturellen Kenntnisse, um deutschsprachige Mandanten bestens betreuen zu können.
Wussten Sie, dass in Italien vor dem Verkauf eines Grundstücks geprüft werden muss, ob Nachbarn ein sogenanntes landwirtschaftliches Vorkaufsrecht (sog. prelazione agraria”) haben?
Kennen Sie die in Italien im gesetzesvertretenden Dekret Nr. 122/2005 vorgesehenen Vorschriften zum Schutz von Käufern von Immobilien im Bau?
IMMOBILIENKAUF IN ITALIEN: Kennen Sie die jüngste gesetzliche Vereinfachung, die in Italien eingeführt wurde, um den rechtlichen Verkehr von aus Schenkungen stammenden Immobilien zu erleichtern?
Bis vor kurzem war der Erwerb einer Immobilie, die aus einer Schenkung stammte, mit erheblichen Risiken verbunden, da der Käufer einer möglichen Rückforderungsklage durch benachteiligte Pflichtteilsberechtigte ausgesetzt war.
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Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung in Ihrer Sprache. Ich begleite Sie vertraulich und kompetent, um gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen zu finden